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PERSÖNLICHE BERATUNG:
Sie erwarten von Ihrer Krankenversicherung Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse vorgeschriebene Mindestmaß hinausgehen? Sie sind alleinstehend, verheiratet oder verwitwet berufstätig und verdienen gut? Dann haben Sie vielleicht schon die Entscheidung für eine private Krankenversicherung getroffen. Doch Vorsicht: Nun kommen eine Vielzahl von Tarifen, Gesellschaften und Angeboten auf Sie zu. Der Markt privater Krankenversicherer ist derart komplex, dass Experten dringend davon abraten, die Versicherung online ohne vorherige Experten-Beratung abzuschließen.
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In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

Wer kann sich privat versichern?
Sämtliche Angestellte, die seit 1 Jahr ein festes Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen (aktuell 49.950 € p.a.)
- Alle Selbständigen
- Alle Freiberufler
- Alle Beamten
- Alle Beamtenanwärter
- Alle Studenten
- Alle Personen die nicht pflichtversichert sind
In der privaten Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nach:
- Alter bei Versicherungsbeginn
- Gesundheitszustand bei Antragstellung
- Geschlecht
- Leistungsumfang
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung können sein:
- Freie Krankenhauswahl
- Freie Arztwahl
- Chefarztbehandlung
- Keine Praxisgebühren
- Keine Zuzahlung bei Medikamenten
- Optimale Behandlungsmethoden
Wie hoch sind die Beiträge im Alter?
Wer 65 Jahre oder Älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, kann in den sogenannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine Überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben.
Welcher Selbstbehalt ist sinnvoll?
Für Angestellte empfiehlt sich für die Höhe der Selbstbeteiligung der Bereich zwischen 0 und 500 Euro jährlich. Bei der Berufsgruppe der Selbständigen sind durchaus höhere Selbstbeteiligungsbeträge angebracht.
Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch sind Sie Privatpatient und genießen weiterhin die Vorteile, wie z.B. die freie Arztwahl! Der Beitrag des Standardtarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.
